Wer wir sind und was wir machen. 

Die Görling Rechtsanwaltsgesellschaft für Zwangsvollstreckung mbH
hat sich darauf spezialisiert, Vermögenswerte der Schuldner national und international aufzuspüren und konsequent an die Gläubiger zurückzuführen. Unsere Anwälte sind Experten im Zwangsvollstreckungsrecht und sehr erfahren in der Beitreibungspraxis. Der Anteil jener Schuldner, die ihre Vermögenswerte sogar ganz systematisch dem Gläubigerzugriff entziehen, nimmt deutlich zu. Diese Täter täuschen ihre Vermögenslosigkeit vor, schaffen pfändbares
Vermögen planvoll beiseite, verschieben Geld ins Ausland und vor allem in so genannte Off-Shore-Länder, tauchen oft genug unter und schalten Strohmänner ein. Ihr Ziel: Sie wollen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
ins Leere laufen lassen. Zahlungsunwillige Schuldner sind daher ein wachsendes Problem. Für Gläubiger sind solche Situationen verständlicherweise höchst frustrierend und auch in der Anwaltschaft sind Zwangsvollstreckungs-
maßnahmen wegen häufiger Erfolglosigkeit nicht sonderlich beliebt.
Viele Gläubiger resignieren, geben den Kampf um ihre Forderungen entnervt auf und lassen die Schuldner damit triumphieren. Wir richten für Sie ein konsequentes Forderungsmanagement ein, tragen frühzeitig alle notwendigen Informationen über potentielle Schuldner zusammen, spüren gemeinsam mit unserem Research-Team pfändbares Vermögen auf, vertreten Ihr Unternehmen vor Gericht zur Titulierung
Ihrer Forderungen und bringen Ihnen Ihr Eigentum wieder zurück. Wir bieten Ihnen an, Ihre bereits abgeschriebenen oder notleidenden Forderungen auf unsere neuen Vollstreckungsmöglichkeiten hin zu analysieren – für Sie kostenfrei. Rufen Sie uns an. Gerne stellen wir
Ihnen unsere Dienstleistungen persönlich vor.

Ihre Ansprechpartner:

Martin Kistermann
Tel. +49 69/76 80 73-0
E-Mail m.kistermann(at)goerling.com

Dr. Helmut Goerling
Tel. +49 69/76 80 73-0
E-Mail h.goerling(at)goerling.com

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